Leistungen des Vereins - Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung

Im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Verein beraten wir sie bei der Erstellung  ihrer Einkommensteuererklärung (früher Lohnsteuerjahresausgleich).

Dies erfolgt ausschließlich bei

  • Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen,

in diesen Fall auch bei:

  • Einkünften aus Kapitalvermögen
    (bspw. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen),
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
    sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne)

Sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 € bzw. 26.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.

Wir beantragen bzw. beraten Sie bei:

  • „Riester-Bonus“ (steuerliche Auswirkungen)
  • Abgeltungssteuer und Freistellungsantrag (gegenüber Banken)
  • Kindergeld
  • Eigenheimzulage mit Kinderzulage
  • Lohnsteuerermäßigung 
  • Richtige Steuerklassenwahl

Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch die:

  • Berechnung der möglichen Steuererstattungshöhe
  • Prüfung und Analyse ihrer Steuerbescheide
  • Einlegung und Führung von Rechtsmitteln
    bis zur Klage vor dem Finanzgericht
  • Informationen über etwaige Steuervorteile

Unsere Mitglieder haben ganzjährig und umfassend Anspruch auf Beratung. Dies reicht von der Erstellung der Einkommensteuererklärung über den Lohnsteuerermäßigungsantrag, die Vertretung gegenüber dem Finanzamt und die Überprüfung des ergangenen Steuerbescheids bis zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakten bzw. Klage vor den Finanzgerichten.

Darüber hinaus helfen wir in Kindergeldsachen nach dem Einkommensteuergesetz und bei der Geltendmachung von Eigenheimzulagen.

Wir werden auch bei der Beantragung von Altersvorsorgezulage („Riester-Bonus“) und Wohnungsbauprämie tätig und wir informieren Sie über alles, was Sie zur Abgeltungssteuer wissen müssen.


Unsere Leistungen erbringen wir nur im Rahmen einer Mitgliedschaft. Wir benötigen von Ihnen einen ausgefüllten Mitgliedsantrag, eine Vollmacht sowie eine Einzugsermächtigung für die Einziehung des Mitgliedsbeitrages. 

Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der aktuellen Beitragsordnung. Sie zahlen den Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft im Verein nicht für die Erstellung der Steuererklärung.